1)
Worum geht es genau? Der Widerrufsbutton!
Online-Verträge lassen sich schnell abschließen. Ein Widerruf kann aber u.U. etwas aufwendiger sein. Ab dem 19. Juni soll sich das ändern. Ab diesem Zeitpunkt müssen Website-Betreiber eine Widerrufsfunktion auf ihrer Website bereit stellen, die auch als Widerrufsbutton genannt wird.
Ziel der neuen Regelung:
Verbraucher sollen in der Lage sein, einen Online-Vertrag
einfach und unkompliziert widerrufen zu können.
Die Grundlage dieser Website-Erweiterung geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Den Gesetzestext finden Sie hier: § 356a BGB
Für die Nutzer bringt diese Funktion etwas mehr Komfort und vereinfacht den gesamten Prozess, um einen Online abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Das eigentliche Widerrufsrecht ändert sich dadurch allerdings nicht. Ein Widerruf ist weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten haben.
2)
Welche Webseiten benötigen einen Widerrufsbutton?
Es betrifft alle Online abgeschlossene Verträge zwischen einem Website-Betreiber und den Nutzerinnen, für die ein Widerrufsrecht besteht.
Die Voraussetzung ist, dass der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird. Also zum Beispiel über
Der Online-Vertrag kann
- über einen Website oder eine App,
- über ein Online- bzw. Buchungsformular
abgeschlossen werden.
Auch Händler, die über diverse Portale ihre Produkte anbieten, gilt diese Pflicht. Sie müssen eine Widerrufsfunktionalitäten zur Verfügung stellen.
3)
Gibt es
Ausnahmen?
Zuerst gilt diese Regelung nicht für B2B-Verträge.
Und auch für Produkte / Dienstleistungen für die kein Widerrufsrecht besteht, gilt diese Regelung nicht. Darunter sind das z.B. individuell erstellte Produkte, versiegelte Produkte (nach der Öffnung) oder Eventbuchungen.
4)
Wie läuft ein Widerruf?
Es handelt sich tatsächlich nicht unbedingt um einen Button! Es geht auch ein eindeutig beschrifteter Link.
Die Funktion soll
– leicht gefunden werden können und
– als „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ beschriftet werden.
Wir empfehlen den Widerrufsbutton im Header oder im Footer zu platzieren und eindeutig hervorzuheben.
Das Verfahren soll in zwei Schritten laufen:
1. Nach dem Anklicken öffnet sich ein Formular, auf der Nutzerinnen angeben können, um welchen Vertrag es geht – z.B. Bestellnummer, Auftragsnummer o.ä. Die Website-Betreiber dürfen keine Daten verlangen oder abfragen, die für den Widerruf nicht notwendig sind. Es gilt weiterhin die Datenschutz-Grundverordnung.
2. Auf der Folgeseite bestätigen die Nutzerinnen die Eingaben und erklären den Widerruf, indem sie einen Button mit einer eindeutigen Beschriftung betätigen, z.B. "Widerruf bestätigen".
Im Anschluss erhalten die Nutzer eine Mail mit der Eingangsbestätigung.
5)
OXID E-Commerce und Widerrufsbutton
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